Flughafenfeuerwehr

Tätigkeiten

  • Ständige Einsatzbereitschaft zu den Flugbetriebszeiten
  • Hilfsfrist max. 3 Minuten von der Alarmierung bis zum Eintreffen des ersten Fahrzeuges an der Einsatzstelle
  • Erstangriff bei Luftfahrzeug-Notfällen
  • Technische Beratung vorbeugender Brandschutz
  • Technische Beratung bei Flugunfällen und Gebäudebrandschutz
  • Erste Hilfe Ausbildung/Weiterbildung
  • Behindertentransport
  • Feuerwehrausbildung intern/extern
Copyright 2008 Allgäu Airport GmbH & Co. KG | powered by www.fdi.deSeite druckenTop