Flughafenfeuerwehr

Ausbildungsprofil der Mannschaft

Die Ausbildung der Flughafenfeuerwehr richtet sich nach den Vorgaben der ICAO (Internationale Zivilluftfahrtorganisation) und der ADV (Arbeitsgemeinschaft deutscher Verkehrsflughäfen).

Die Ausbildung setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
  • Richtlinien der Freiwilligen Feuerwehr
  • Flughafenspezifische Ausbildung

Ausbildungsprofil
  • Grundausbildung
  • Truppführer
  • Sprechfunker
  • Atemschutz G-26.3 tauglich
  • Maschinist für Löschfahrzeuge
  • Erste-Hilfe-Ausbildung
  • Gruppenführer
  • Zugführer

Flughafenspezifische Ausbildung
  • ADV Flugzeugbrandbekämpfung bei Flughafenfeuerwehren mit anerkannter Ausbildungszulassung

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