Gericht entscheidet: Benningen hat kein Vorkaufsrecht

Verkauf des Flughafengeländes nimmt weitere juristische Hürde

Memmingen.
Der Verkauf des ehemaligen Fliegerhorstes Memmingerberg an die Allgäu Airport GmbH & Co KG hat eine weitere juristische Hürde genommen. Das Landgericht Memmingen verneinte jetzt in einem Beschluss ein Vorkaufsrecht der Gemeinde Benningen (Landkreis Unterallgäu) für ein Grundstück auf ihrer Gemarkung und wies das Grundbuchamt Memmingen an, eine eingetragene Auflassungsvormerkung der Gemeinde zu löschen. Das Gericht gab damit einer Beschwerde der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben statt. Für die Gemeinde bestand, so das Gericht, ein „gesetzliches Ausübungsverbot“, da das Grundstück, das stets zum Flughafengelände gehörte, einem sogenannten Fachplanungsvorbehalt unterstand. Denn das Luftamt Südbayern habe eine entsprechende luftrechtliche Genehmigung für den Flughafen erteilt. „Die Eintragung der Auflassungsvormerkung“, so das Gericht, „ist daher unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften vorgenommen worden.“   Allgäu Airport Geschäftsführer Ralf Schmid wertet das Urteil als weiteren juristischen Etappensieg. Er appelliert an die betroffenen Gemeinden, auf weitere unnötige und kostspielige juristische Scharmützel zu verzichten und dem Vorbild der Gemeinde Memmingerberg zu folgen, die jüngst das Votum eines Bürgerbegehrens aufgehoben hat. „Wir sind für Gespräche offen“, betont Schmid. „So können wir unsere Energie für gemeinsame Lösungen nutzen, die weitere Arbeitsplätze zur Folge haben.“   Seit 15. Dezember 2006 ist die Betreiberfirma Allgäu Airport GmbH & Co KG Besitzerin jenes Teiles des ehemaligen Fliegerhorstes Memmingerberg, der für den Flugbetrieb bereits seit Juli 2004 genehmigt ist. Verkauft wurden damals 144 Hektar des insgesamt 243 Hektar umfassenden Flugplatzes.  

ABDRUCK HONORARFREI – BELEG ERBETEN

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